Netzdaten

Daten zum Netz:

Netzdaten zur Veröffentlichung, Stand 31.12.2021


Daten zu den Erneuerbaren Energien:

Im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG sind folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

Einspeisedaten zur Veröffentlichung, Stand 31.12.2015

1) Wert für vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Nach dem § 77 Abs. 1 EEG 2017 sind ab dem 01.01.2017 die Übertragungsnetzbetreiber für die Veröffentlichung zuständig.


Bericht nach § 77 EEG – EEG Einspeisungen

Netzbetreiber (VNB)                                           Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur                              10000324
Netznummer der Bundesnetzagentur                                   1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)                 TenneT TSO GmbH (TenneT)

Einleitung

Gemäß § 77 werden Netzbetreiber verpflichtet, für Sachkundige Dritte einen Bericht über die Ermittlung der nach § 70 bis 74 mitgeteilten Daten im Internet zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG (EGK) mit diesem Dokument nach.

Grundsystematik

Die gemäß EEG durch den aufnahmeverpflichteten VNB an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden durch den vorgelagerten ÜNB, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten VNB erstattet.

Datenermittlung

Meldung von Anlagenbetreiberdaten an die EGK

Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der EGK angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage auf dieser Internetseite ersichtlich.

Meldung der EGK an TenneT

Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden an TenneT übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten werden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wird TenneT zur Verfügung gestellt.

Nach dem § 77 Abs. 1 EEG 2017 sind ab dem 01.01.2017 die Übertragungsnetzbetreiber für die
Veröffentlichung zuständig
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