Hochlastzeitfenster

Bekanntmachung des Hochlastzeitfensters für atypische Netznutzung der EG-Karlstein eG gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenster zu bestimmen. Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen für 2015 wurden für das Netzgebiet der EG-Karlstein eG nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur ermittelt und sind nachfolgend dargestellt:

Hochlastzeitfenster für 2024

Hochlastzeitfenster für 2023

Hochlastzeitfenster für 2022