Vieles wird durch Strom erst möglich
Netzentgelte
Die Netzentgelte werden entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) vom 25. Juli 2005 kalkuliert und durch die Bayerische Landesregulierungsbehörde genehmigt.
Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG:
Das in 2011 novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen wir hinsichtlich der Netzentgelte für das aktuelle Jahr hiermit nach.
Netzentgelte ab 01.01.2025 (vorläufig)
Weitere Informationen zur Netznutzung:
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 01.01.2018